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Austauschschülerin verabschiedet sich von Gastmutter

Gut durchdacht ist halb gewonnen

Anworten auf die häufigsten Fragen zum Thema "Gastfamilie werden"

 

Die Entscheidung, einen jungen Menschen in sein Heim aufzunehmen, ist vorab mit vielen Fragen verbunden.
Wir möchten so viele wie möglich davon im Folgenden beantworten. Ihnen fallen sicherlich noch viele mehr ein. Wenden Sie sich dafür gern jederzeit an unser Team im Gastfamilienprogramm: gastfamilien@yfu.de, 040 227002-778.

 

Wie lange bleiben die Austauschschüler*innen?

Ein Großteil der Austauschschüler*innen kommt im Sommer (August/September) für ein Schuljahr nach Deutschland, also zehn bis elf Monate. Einige wenige Jugendliche reisen auch im Januar/Februar nach Deutschland.
Neben den Schüler*innen, die ein Jahr hier verbringen, gibt es auch Jugendliche, die lediglich für ein Halbjahr nach Deutschland kommen.

Gastfamilien haben jedoch auch die Möglichkeit, ein Gastkind über einen kürzeren Zeitraum aufzunehmen. Dabei haben sie folgende Optionen: 
Als Willkommensfamilie geben Sie einem Gastkind, für das leider noch keine passende Jahresfamilie gefunden wurde, für die ersten drei Monate des Austauschjahres ein Zuhause.
Ersatzfamilien nehmen Jugendliche auf, die aus den verschiedensten Gründen nicht in ihrer ursprünglichen Gastfamilie bleiben konnten (z.B. weil die Chemie schlichtweg nicht gestimmt hat). Das Gastkind bleibt im Normalfall bis Ende des Schuljahres in der Ersatzfamilie.

Was für eine Unterkunft benötigt das Gastkind?

Eine besonders luxuriöse Unterkunft ist nicht nötig und auch ein eigenes Zimmer für das Gastkind ist nicht unbedingt notwendig - oft kann es mit etwa gleichtaltrigen und gleichgeschlechtlichen Gastgeschwistern geteilt werden. Hauptsache, Sie haben ein freies Bett und einen Platz, an dem Ihr Gastkind zum Beispiel Hausaufgaben machen kann.

Wenn Sie sich unsicher sind, ob Ihre Wohnsituation die Aufnahme eine Gastkindes zulässt, melden Sie sich gern bei uns - unsere Mitarbeiter*innen unterstützen Sie gern in dieser Frage.

Wie ist das mit den Kosten im Alltag?

Gastfamilien bei YFU schenken einem jungen Menschen ein zweites Zuhause in der Welt, indem Sie ihn unentgeltlich bei sich willkommen heißen. Sie bieten ihrem Gastkind ein freies Bett, einen Platz am Tisch und Verpflegung (drei Mahlzeiten am Tag).

Für alle weiteren alltäglichen Ausgaben des Gastkindes, also z.B. Taschengeld, Transport mit öffentlichen Verkehrsmitteln, Kleidung, kommen die leiblichen Eltern oder in Einzelfällen YFU auf.

 

Gibt es eine finanzielle Unterstützung für Gastfamilien?

YFU ist es wichtig, so vielen Familien wie möglich die Chance zu geben, ein Jahr als Gastfamilie zu erleben. Damit die Aufnahme eines Gastkindes nicht an finanziellen Fragen scheitert, haben Gastfamilien daher die Möglichkeit, einen Haushaltskostenzuschuss zu beantragen. 

Mehr Informationen dazu können Sie bei der Anmeldung anfordern oder auch gern schon vorab per Mail (gastfamilien@yfu.de) oder Telefon (040 227002-778).  

Sprechen die Austauschschüler*innen Deutsch?

Alle Austauschschüler*innen besitzen bei Ankunft in ihrer Gastfamilie zumindest grundlegende Deutschkenntnisse, die sie zum Teil auf einem mehrwöchigen Orientierungsseminar von YFU erworben haben. Andere Schüler*innen können die Sprache dagegen schon vor Anreise fast fließend sprechen.

Um ein Gastkind aufzunehmen, müssen Sie daher nicht über Fremdsprachenkenntnisse verfügen. Im Gegenteil bitten wir unsere Gastfamilien, so gut es geht ausschließlich Deutsch mit ihrem neuen Familienmitglied zu sprechen - umso schneller verbessern sich dessen Deutschkenntnisse und verläuft die gegenseitige Verständigung schließlich problemlos.

Sind wir als Gastfamilie geeignet?

Die ganz grundsätzliche Antwort lautet: Ja! Mit Kindern im Haus oder ohne, als Paar, alleinerziehend oder in einer ganz anderen Konstellation. Was am meisten zählt, ist die herzliche Aufnahme der Jugendlichen in die Familie!

Wir sind eine Regenbogenfamilie – können wir auch Gastfamilie werden?

Selbstverständlich! Regenbogenfamilien sind ebenso als Gastfamilie bei YFU willkommen wie alle anderen Familienkonstellationen auch. Einzige Voraussetzungen sind auch hier Platz für ein zusätzliches Familienmitglied, Neugierde und Offenheit und vor allem die Bereitschaft, einem jungen Menschen ein zweites Zuhause in der Welt zu schenken. Da es sich bei Regenbogen-Gastfamilien jedoch um sogenannte „nicht-traditionelle Platzierungen“ handelt, müssen das Gastkind und dessen leibliche Eltern der Platzierung aktiv zustimmen. Gerade vor dem Hintergrund der vielfältigen kulturellen Hintergründe unserer Austauschschüler*innen ist dies ein wichtiger Schritt, um durch volle Transparenz vor Anreise die Grundlage für einen guten Start in das gemeinsame Austauschjahr zu legen. Gern beraten wir Sie individuell, wenn Sie noch unsicher sein sollten oder Fragen haben: 040 227002-778, gastfamilien@yfu.de.

Woher kommen die Austauschschüler*innen?

Auf der ganzen Welt entscheiden sich jährlich hunderte Austauschschüler*innen für ein Austauschjahr in Deutschland. Die Jugendlichen kommen von allen Kontinenten: Europa, Asien, Nord- und Südamerika, Afrika und Ozeanien.

Wie alt sind die Austauschschüler*innen?

Austauschschüler*innen bei YFU sind zwischen 15 und 18 Jahren alt. Das bedeutet, sie sind in der Regel flexibel genug, um sich in den fremden Alltag und das Leben einer neuen Familie einzufinden und auch schon selbständig genug, um die Eindrücke dieses Jahres bewusst zu verarbeiten.

Sollten Kinder im selben Alter in der Familie leben?

Dies ist absolut kein Muss. Auch Familien mit jüngeren Kindern, bereits ausgezogenen Kindern oder auch gar keinen Kindern können selbstverständlich eine*n Austauschschüler*in aufnehmen. Denn bitte bedenken Sie: Auch in ihren Heimatländern haben die Jugendlichen in den seltensten Fäll Geschwister im gleichen Alter oder sind vielleicht auch Einzelkind.
Die Austauschschüler*innen werden sich flexibel Ihrer Familiensituation anpassen.

Können wir unser Gastkind selbst auswählen?

Anhand der Angaben, die Sie auf dem Anmeldeformular für Gastfamilien machen und den Bewerbungsunterlagen, die uns von den Schüler*innen vorliegen, trifft YFU eine Vorauswahl für Sie. Dabei gehen wir vor allem nach gemeinsamen Interessen, so dass von Beginn an Anknüpfungspunkte gegeben sind. Anschließend schicken wir Ihnen die vorausgewählten Schülerprofile zu und Sie überlegen in Ruhe, welche*r Austauschschüler*in am besten in Ihre Familie passen könnte.

Natürlich ist es auch möglich, sich überraschen zu lassen und unserem erfahrenen Team die Auswahl Ihres Gastkindes zu überlassen.

Wie sind die Austauschschüler*innen versichert?

Wir garantieren, dass alle Teilnehmer*innen über einen ausreichenden Haftpflicht- und Krankenversicherungsschutz verfügen. Es handelt sich dabei entweder um eine von YFU abgeschlossene Gruppenversicherung oder um eine Versicherung der leiblichen Eltern im Heimatland. 

Wer meldet das Gastkind bei Schule & Behörden an?

Alle YFU-Austauschschüler*innen müssen während des Austauschjahres eine allgemeinbildende Schule besuchen. Meist ist dies ein Gymnasium oder eine Gesamtschule, aber auch der Besuch anderer Schulformen (wie zum Beispiel einer Realschule o.ä.) ist in vielen Fällen ebenso möglich wie die Anmeldung an einer Privatschule. Letzteres muss aber im Einzelfall geklärt werden.

Als Gastfamilie schlagen Sie uns eine Schule für Ihr Gastkind vor. Die Entscheidung über die Aufnahme an der Schule und die Jahrgangsstufe trifft die Schulleitung. Die offizielle Anmeldung an der Schule mit allen notwendigen Dokumenten übernimmt das Team in der YFU-Geschäftsstelle. Wir freuen uns aber, wenn Sie uns beim Erstkontakt unterstützen und ebenfalls bei der Schule anfragen, ob ihr Gastkind dort aufgenommen werden kann. Alle weiteren Details des Schulbesuchs wie wie z.B. den Fahrtweg zur Schule, Schulbuchleihe u.ä. besprechen Sie dann vor Ort. 

Alle Jugendlichen müssen direkt nach ihrer Ankunft beim Einwohnermeldeamt angemeldet werden. Neben dieser Anmeldung benötigen die meisten (nicht-europäischen) Austauschschüler*innen zusätzlich eine Aufenthaltserlaubnis für das Jahr. Die Aufenthaltserlaubnis muss innerhalb der ersten drei Monate nach der Ankunft in Deutschland persönlich bei der Ausländerbehörde beantragt werden und wird in der Regel problemlos erteilt. Alle erforderlichen Bescheinigungen erhalten die Gastfamilien rechtzeitig zusammen mit weiteren Unterlagen von YFU. Wir bitten Sie, Ihr Gastkind bei diesen ersten Behördengängen zu unterstützen.

Werden wir auf die Zeit als Gastfamilie vorbereitet?

Gastfamilien und Austauschschüler*innen starten mit vielen Erwartungen in ihr gemeinsames Jahr. YFU gibt sowohl Schüler*innen als auch Familien daher schon im Vorfeld Handwerkszeug für ein gelungenes Zusammenleben mit auf den Weg.

Für (zukünftige) Gastfamilien veranstaltet YFU noch vor der Anreise der Austauschschüler*innen regionale Treffen. Dort haben sie die Möglichkeit, ehrenamtlichen Mitarbeitenden von YFU sowie ehemaligen Gastfamilien Fragen zu stellen und Tipps rund ums Austauschjahr zu bekommen. Zudem erhalten alle Gastfamilien im Vorfeld ein Handbuch von YFU, in dem sie umfassende Hinweise und Vorschläge für das Jahr mit ihrem Gastkind finden.

An wen wenden wir uns bei Problemen?

Für jede Gastfamilie und Austauschschüler*in steht eine persönliche Betreuung vor Ort bereit. Betreuende sind ehrenamtliche Mitarbeitende von YFU, die in der Nähe der Gastfamilien wohnen und sie und die Jugendlichen während des Jahres unterstützen. Sie nehmen regelmäßig an Fortbildungen teil und haben oft eigene Austauscherfahrungen als (Gast-)Eltern oder Austauschschüler*innen.

Natürlich sind auch die hauptamtlichen Mitarbeiter*innen in der YFU-Geschäftsstelle für Sie da. Dort kümmern sich ein erfahrenes Team um die Betreuung von Schüler*innen und Familien. Sie stehen zudem in ständiger Verbindung zu unseren Kolleg*innen in den YFU-Partnerländern.

In der Woche ist die YFU-Geschäftsstelle zwischen 9.30 und 16.30 Uhr telefonisch erreichbar. Für dringende Notfälle außerhalb der Bürozeiten gibt es außerdem eine Notruf-Telefonnummer, unter der Sie die hauptamtliche MItarbeiter*innen rund um die Uhr erreichen können - auch an Wochenenden und Feiertagen.

 

Was passiert bei Urlaub?

Die Austauschschüler*innen erleben in der Regel einen ganzen Jahreszyklus in Deutschland und sollten wenn möglich an allen familiären Feiern und Festen teilnehmen. Dabei ist es kein Problem, wenn Sie während oder auch zu Beginn des Austauschjahres einen Urlaub planen. Es wäre schön, wenn Ihr neues Familienmitglied daran teilnimmt. Die Kosten dafür übernehmen in der Regel die leiblichen Eltern. Sollte es Ihnen nicht möglich sein, Ihr Gastkind mitzunehmen, werden wir gemeinsam eine Lösung finden. 

Können wir uns mit anderen Gastfamilien austauschen?

Während des Jahres gibt es mehrere Möglichkeiten für Gastfamilien, sich mit anderen YFU-Familien auszutauschen. Hier können Familien Erlebnisse teilen und sich gegenseitig Tipps geben. In manchen Regionen bietet YFU zusätzlich regelmäßige Eltern-Stammtische an. Bei allen Treffen und Seminaren sind ehrenamtliche YFU-Mitarbeiter*innen vor Ort, um zu unterstützen, ihre eigenen Erfahrungen zu teilen und natürlich um Ihre Fragen zu beantworten.

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